Zusammenarbeit mit der rechtspsychologischen Praxis an Rhein & Mosel
Beauftragung eines/einer psychologischen Sachverständigen
Unsere Gutachten werden nach wissenschaftlich anerkannten Standards erstellt und entsprechen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Alle bei uns tätigen psychologischen Sachverständigen haben nach ihrem Hochschulstudium (Masterstudiengang Psychologie) Weiterbildungen absolviert bzw. befinden sich aktuell darin, um den fachlichen Anforderungen familienrechtspsychologischer Fragestellungen professionell und umfassend zu entsprechen.
Zur Sicherung der Qualität setzen wir auf ein mehrstufiges Verfahren. Es werden regelmäßige anonymisierte Intervisionen, ebenso wie Supervision durch anerkannte Supervisor*innen und Fachteamleiter*innen realisiert, um sowohl neu in die Tätigkeit eingestiegenen, aber auch erfahrenen Kolleg*innen einen hohen Qualitätsstandard in der Begutachtung zu ermöglichen. Zudem durchlaufen alle Gutachten ein internes Peer-Review-Verfahren zur Qualitätskontrolle vor der Abgabe.
Beauftragung und Ablauf
Eine Anfrage an unsere Praxis können Sie unkompliziert telefonisch oder per E-Mail stellen. Nach Eingang erhalten Sie von uns eine Eingangs- und Übernahmebestätigung. Die von Ihnen übersandten Akten werden von uns sorgfältig ausgewertet und anschließend an das Gericht zurückgesandt. Über den Stand der Begutachtung informieren wir Sie regelmäßig und anlassbezogen. Sollte absehbar sein, dass Fristen nicht eingehalten werden können, teilen wir Ihnen dies mit und bitten rechtzeitig um Fristverlängerung.
In Fällen, in denen große Unsicherheit auf Seiten der Eltern besteht, kann auf Antrag des Gerichts eine persönliche Vorstellung des Sachverständigen im Gerichtstermin erfolgen. Dabei werden Eltern, Jugendamt und ggf. weitere Beteiligte über das geplante Vorgehen informiert.
Neben klassischen Gutachten bieten wir auch lösungsorientierte Gutachten an. Diese beinhalten nach der Datenerhebung eine enge Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, in die Praxis umzusetzen und über einen bestimmten Zeitraum zu evaluieren. Damit geht regelmäßig ein längerer Bearbeitungszeitraum einher.
Kontakt
Sollten sich weitere Fragen bei Ihnen ergeben, können Sie sich zu unseren telefonischen Sprechzeiten gerne in unserer Praxis melden.
E-Mail: mail@rprm.de
Telefon: 0261-97 37 21 17